Klassenfahrt - Schülerreise - JugendreiseJugendreisen Tschechien PolenKlassenfahrt Berlin
Touristik und Kontakt International GmbH
Partner für die Klassenfahrt & Schülerreise
Liebe Lehrer, liebe Schüler!
Bereits seit 1990 organisiert Tourstik und Kontak International erfolgreich Klassenfahrten, Schüler- und Kinderreisen.

Warum sollten Sie/solltet Ihr mit tuk verreisen:
Ob Klassen-, Kurs-, Kennenlern- oder Abschlussfahrten, Tagestouren oder ein Exkursions-Wochenende - wir bieten eine große Auswahl an Bus-, Bahn- und Flugreisen innerhalb Deutschlands und Europa.
Wir ermitteln den günstigsten Reisepreis entsprechend Reisetermin und Teilnehmerzahl für Ihre Gruppe.
Wir bieten eine Durchführungsgarantie für alle gebuchten tuk-Reisen.
Großzügige Freiplatzregelung und kulante Stornobedingungen gegenüber den Begleitpersonen und Eltern.
Die Reisen können entsprechend den schulischen
Erfordernissen beliebig verlängert oder gekürzt werden.
Wir kooperieren mit anderen anerkannten Reiseveranstaltern und können so immer ein Angebot für Ihre Gruppen finden.
Durch langjährige Zusammenarbeit vor allem mit Berliner Schulen kennen wir die Wünsche und Erwartungen der Lehrer und Eltern bei der Vorbereitung einer Gruppenfahrt gut.
Für helfende Hinweise sind wir immer dankbar, denn wir wollen bei unserer Arbeit für Sie/Euch Bestes leisten!

Das Produkt von tuk bürgt für Qualität!

Deshalb freuen wir uns auf Ihre/Eure Buchung!

Aber tuk bietet noch mehr:
tuk-Homepage
Touristik und Kontakt International ist Ihr starker Partner inmitten der Hauptstadt Berlin. Für alle, die gern reisen wollen, sind wir da.

Als Reisevermittler:
Die Angebote aller namhaften Veranstalter - von der Pauschalreise über die Baustein-Programme zum Selbst-Zusammenstellen bis hin zu Kuren - können Sie bei uns buchen. Als IATA- und DB-Agentur bieten wir selbstverständlich auch Flug- und Bahn-Tickets, Hotelunterkünfte, Ferienhäuser, Transfers, Mietwagen - gleichermaßen für die Privat- wie für die Dienstreise. Dabei arbeiten wir mit der InterMediaData-Software "TOURmanager", die jedem Kunden transparent macht, welche Leistung für welchen Preis auf dem Markt zu haben ist. Wir beraten Sie gern, die für Sie optimale Reise zu finden und zu buchen.

Als Reiseveranstalter:
Wir halten für unsere Kunden ganz besondere Reisen bereit, in denen neben dem Reise-Land auch Begegnungen mit den Menschen, mit Kunst und Kultur nicht zu kurz kommen. Unser Name Touristik und Kontakt International ist uns Programm. Für Kinder und Jugendliche bieten wir seit vielen Jahren schon Ferienreisen, Klassenfahrten, Exkursionen und Städte-Kurzreisen. Alle diese Reisen sind durch tourVERS versichert.

Als Incoming-Agentur:
Wir sind auch für all die Gäste da, die nach Berlin und nach Deutschland reisen wollen. Übernehmen Buchung von An-/Abreise, Unterkunft, beraten gern, wenn es um die Programm-Gestaltung geht.
TUK stellt attraktive Arrangements zusammen, übernimmt das Buchen von Rundfahrten, von Theater- und Konzertkarten. Und wir halten ganz besondere Berlin-Programm-Vorschläge bereit.
Wir sind Gesellschafter der DERPART-Gruppe, eines der größten Reisebüro-Systeme in Deutschland, und Mitglied im Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV)
Unsere qualifizierte Mitarbeiterin
Unsere Kollegin Gudrun Grenz ist seit mehr als 20 Jahren in dem Bereich Schüler- und Klassenfahrten und Gruppenreisen tätig.

tuk - Partner des BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V
Wir sind Partner des BundesForum und haben uns den Leitsätzen und Qualitätskriterien angeschlossen und arbeiten an deren Weiterentwicklung aktiv mit.
tuk- Förderer und Sponsor von 3B!
TUK ist Förderer und Sponsor des Berliner Frauen- Tischtennis-Teams 3B.
Das 3B Team der Frauen ist mehrfacher Deutscher Meister und auch Sieger des Europapokals. Aktuell steht es an der Spitze der Tischtennis- Bundesliga. Neben dem Spielbetrieb der Bundesliega wird das 3B Team wieder im Europapokal vertreten sein und ihn hoffentlich gewinnen. Die Spielerinnen nehmen ausserdem an weltweiten Turnieren (Japan, China, USA, Kanada, Brasilien.........) teil.
Die Chinesin Ah Sim Song ist zur Zeit die Top 1 Spielerin der Bundesliga.
tuk- Das Reisebüro des ADMV
Der Allgemeine Deutsche Motorsport Verband e.V. (ADMV)wurde am 2. Juni 1957 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. In der DDR war der ADMV als nationale Förderation für den Motorrad- und Wagensport, den Motorbootrennsport sowie Wasserskisport zuständig. Der ADMV ist seit dem 22.05.1990 eingetragener Verein (e.V.) und besitzt den Status eines Verbandes. Dem ADMV gehören ca. 145 Ortsclubs in den neuen Bundesländern an.
Wir unterstützen den Berliner TSC
TUK ist Förderer und Sponsor des Berliner TSC.
Im TSC wirken die Abteilungen Boxen, Eiskunstlauf, Eisschnellauf, Frauenfußball,
Gesundheitssport, Gewichtheben, Handball, InlineSkating, Leichtathletik, Radsport, Schwimmen, Turnen/RSG, Volleyball, Wasserspringen, Synchron- Eiskunstlauf.
Deutsche Meister, Weltmeister und Olympiasieger hat der Verein hervorgebracht.
Unsere AGB`s



1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Touristik und Kontakt International GmbH Berlin (nachfolgend tuk) als Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen.

1.2. Der Anmelder steht für seine eigene Vertragsverpflichtung sowie für die aller auf der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer ein, sofern dafür in einer ausdrücklichen und gesonderten Erklärung die Verpflichtung übernommen wurde.

1.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und Preismitteilung (Reisebestätigung) durch tuk zustande, die der Kunde unverzüglich erhält. Sofern Buchungen über ein vom Kunden beauftragtes Reisebüro (Agentur) vorgenommen werden, wird die Buchungsbestätigung in aller Regel diesem Reisebüro übersandt.

1.4. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt mit dieser Reisebestätigung ein neues Vertragsangebot vor, an das tuk 10 Tage gebunden ist und das der Kunde durch Rückbestätigung innerhalb dieser Frist annehmen kann.

1.5. Für Schüler-Gruppenreisen übergibt tuk ein freibleibendes Angebot als Vorschlag für eine Gruppenreise/Klassenfahrt. Die Anmeldung einer Gruppenreise kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem Weg durch den Lehrer bzw. berechtigten Elternvertreter erfolgen. Damit bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages für die Gruppe verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme von tuk in Form der Rechnung/Reisebestätigung zustande.





2. Bezahlung

2.1. Nach Vertragsabschluss sind gegen die Aushändigung des Sicherungsscheins 15% des Reisepreises als Anzahlung zu leisten.

2.2. Die Restzahlung wird 31 Tage vor Reisebeginn fällig. Im Gegenzug erhält der Kunde die vollständigen Reiseunterlagen entsprechend Vereinbarung auf der Reisebestätigung, jedoch nicht später als 11 Tage vor Reisebeginn.

2.3. Bei einer Reisedauer bis 24 Stunden, ohne Übernachtung und einem Reisepreis bis 75 EURO, kann der volle Reisepreis sofort ohne Aushändigung des Sicherungsscheins verlangt werden.

2.4. Für Schüler-Gruppenreisen gilt: Nach Erhalt der Rechnung/Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines entsprechend §651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 150 EURO (jedoch nicht höher als 10 Prozent des Gruppenreisepreises) fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 31 Tage vor Reisebeginn fällig.

2.5. Geht die Anzahlung oder die Restzahlung nicht bis zur Fälligkeit ein, so ist tuk nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die Buchung unter Geltendmachung der Stornoentschädigung entsprechend 5.1. zu stornieren.





3. Leistungen

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der auf der konkreten tuk- Reiseausschreibung (Katalog, Internet, Anzeigen oder Flyer) fußenden Reisebestätigung.

3.2. Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, Sonderwünsche des Kunden sind nur dann gültig, wenn diese in der tuk- Buchungsbestätigung vermerkt sind.

3.3. tuk behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der in der Reiseausschreibung veröffentlichten Reiseleistung zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.4. Vermittelt tuk in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen (Flüge, Fähr- und Bahnbeförderung, Mietwagen, Hotelaufenthalte für individuell Reisende) oder Reiseprogramme namentlich genannter fremder Reiseveranstalter, so richten sich Zustandekommen des Reisevertrages und Vertragspflichten aus der Leistungserfüllung nach den Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringers). Die Vertragsbedingungen der Leistungserbringer stehen zur Einsicht zur Verfügung.





4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von tuk nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis erklärt.

4.2. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag kostenlos zurücktreten oder kostenfrei umbuchen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Die Änderung wird unverzüglich nach Kenntnis dem Kunden erklärt. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.

4.4. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder stattdessen eine andere Reise verlangen (es gilt 4.2.).

4.5. Die Rechte nach Ziffer 4.2. und 4.4. hat der Kunde unmittelbar nach Kenntnisgabe durch tuk geltend zu machen.





5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer, Reiseabbruch

5.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt von der Reise ist der Kunde verpflichtet - soweit ihm nicht der Nachweis gelingt, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger eingetreten - pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:


bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%

ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 25%

ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 30%

ab 14. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 60%

ab 2. Tag vor Reisebeginn bei Nichtanreise 80% des Gesamtreisepreises pro
Reiseteilnehmer.

5.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei tuk. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.

5.3. Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Umbuchungsgebühr dafür beträgt pauschalisiert 30 EURO pro Vorgang. Sie ist sofort bei Umbuchung fällig.

5.4. Der Kunde und der Dritte haften tuk gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis.

5.5. Änderungen des Reisevertrages sind bis 40 Tage vor Reisetermin gegen eine Gebühr von 30 EURO pro Vorgang möglich. Danach werden Änderungen wie Rücktritte entsprechend 5.1. behandelt.

5.6. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge Abbruch der Reise aus persönlich zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in Anspruch, so wird sich tuk bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.7. Für Gruppenreisen gilt: Der Rücktritt vom Vertrag ist durch den Kunden schriftlich mitzuteilen. Bis 60 Tage vor Reisebeginn entstehen pauschal pro Gruppe 150 EURO Rücktrittsgebühren. Soweit dem Kunden nicht der Nachweis gelingt, ein Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich geringer eingetreten, werden pauschal pro Teilnehmer folgende Entschädigungen erhoben: ab 59. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 Prozent; ab 21. Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 35 Prozent; ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80 Prozent sowie bei Nichtanreise 90 Prozent des Reisepreises. Ausnahmen können schriftlich festgelegt werden.
Veränderte Teilnehmerzahlen sind durch den Kunden unverzüglich mitzuteilen. Die präzisierte Rechnung erhält der Kunde nach Abschluss der Reise.





6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

6.1. tuk kann bis spätestens 31 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung (Katalog, Internet, Anzeigen oder Flyer) ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, macht tuk unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch.
Wird die Reise aus diesen Gründen abgesagt, erhält der Kunde unverzüglich seinen bereits eingezahlten Reisepreis zurück bzw. kann er eine andere Reise wie unter 4.2. und 4.5. verlangen.

6.2. tuk kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung die Reisedurchführung erheblich stört, so dass seine weitere Teilnahme für tuk und/oder die anderen Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. tuk steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen ergeben.





7. Kündigung infolge höherer Gewalt

7.1. Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie innere Unruhen, Krieg, Epidemien, hoheitliche Anordnung (Grenzschließungen, Entzug der Lande-rechte u. a.), Havarien, Zerstörung von Unterkunftsobjekten oder gleichwertige Fälle berechtigen Kunde wie tuk allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.

7.2. Im Falle der Kündigung kann tuk für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende Entschädigung vom Kunden verlangen.

7.3. tuk ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, wenn der Vertrag die Rückbeförderung mit umfasst.
Die Mehrkosten dieser Rückbeförderung tragen Kunde und tuk je zur Hälfte; alle übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.





8. Haftung und Haftungsbeschränkung

8.1. tuk haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns als Reiseveranstalter für:

- gewissenhafte Reisevorbereitung,

- sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers,

- Richtigkeit der Beschreibung der in den Reisebeschreibungen
angegebenen Reiseleistungen, sofern es sich um von tuk
hergestellte und veröffentlichte Materialien handelt,

- ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

Ist tuk lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet tuk nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

8.2. Deliktische Haftungsbeschränkung: Für alle gegen tuk gerichteten Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet tuk bei Sachschäden bis 4.100 EURO; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

8.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Schadensersatzanspruch gegen tuk ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.





9. Gewährleistung

9.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde in einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. tuk kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels oder Gewährleistung einer gleichwertigen Ersatzleistung.

9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Die Minderung wird entsprechend § 471 BGB berechnet. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort bei tuk oder dem benannten tuk- Beauftragten (Hotelmanager, Reiseleiter) anzuzeigen.





10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

10.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen hat der Kunde - wenn er nachweislich während der Reise den Mangel nicht anzeigen konnte bzw. der Mangel nicht abgestellt wurde - innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber tuk geltend zu machen. Danach ist eine Geltendmachung nur möglich, wenn der Reisende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte.

10.2. Die reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs.2 BGB 1 Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Für innerhalb eines Monats geltend gemachte Ansprüche ist die Verjährung solange gehemmt, bis tuk die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmungen ein.





11. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten

11.1. tuk wird erforderliche Informationen mit den Reiseveröffentlichungen zur Verfügung stellen.

11.2. Der Kunde ist für die Gewährleistung der Voraussetzungen (Pass-, Visaangelegenheiten, gesundheitliche Erfordernisse) für seine gebuchte Reise selbst verantwortlich, sofern sich tuk nicht ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder anderen erforderlichen Bescheinigungen etc. vertraglich verpflichtet hat.





12. Mitwirkungspflicht

12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12.2. Beanstandungen sollten unverzüglich an Ort und Stelle der Reiseleitung bzw. dem Leistungsträger (Hotelleitung, Busunternehmer, Schiffsleitung) mitgeteilt werden.
Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Flugreisegepäck ist sofort nach Feststellung des Schadens bereits am Flughafen an die Fluggesellschaft oder deren örtliche Vertretung heranzutreten, um eine Schadensmeldung schriftlich aufnehmen zu lassen.

12.3. Ansprüche stehen dem Kunden insoweit dann nicht zu, wenn er durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nachkommt.





13. Versicherungen

13.1. tuk hat das Insolvenzrisiko bei einem zugelassen Versicherer abgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung übergeben und ist durch den Kunden auf der Reise mitzuführen.

13.2. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt tuk den Abschluss geeigneter Reiseversicherungen zur Deckung der Kosten für den Reiserücktritt, bei Reisegepäckschäden, eventueller Heilbehandlung bei Unfall oder Krankheit während der Reise, für Beistandsleistungen im Ausland.





14. Gerichtsstand, Abtretungsverbot

14.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von tuk: 10407 Berlin, Danziger Straße 168.

14.2. Gerichtsstand für Klagen gegen tuk ist Berlin. Für Klagen von tuk gegen Kunden mit ständigem Wohnsitz im Inland ist dieser Wohnsitz maßgebend. In anderen Fällen (Vollkaufleute, unbekannter Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung, Auslandswohnsitz) ist der Sitz von tuk maßgeblich.

14.3. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen tuk aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit an Dritte (Ehegatten und Verwandte eingeschlossen).





15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

15.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages. Dies gilt auch für die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen.

15.3. Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen in jeweiligen Reiseausschreibungen (z.B. für Kinder- und Jugendreisen, Klassenfahrten u. a.) sind möglich und haben Vorrang.

15.4. Die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden EDV-technisch verarbeitet und sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.






Stand: Februar 2008

Veranstalter:

Touristik und Kontakt International GmbH

Danziger Straße 168

D-10407 Berlin